Willkommen beim MSC Natternbach
Willkommen beim MSC Natternbach

Reglement

REGLEMENT 2024

für

1/8 MEILEN BESCHLEUNIGUNGSRENNEN

 

 

des

MSC-NATTERNBACH

REGLEMENT

 

Der Motorsportclub Natternbach (MSC-NATTERNBACH) schreibt das 1/8 Meilen Beschleunigungsrennen 2024 aus.

 

1) ZUGELASSENE FAHRZEUGE

 

Startberechtigt sind zum Verkehr zugelassene u. nicht zugelassene Fahrzeuge. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich vor dem Start einer technischen Abnahme unterziehen. Bei Fahrzeugen mit gültiger Prüfplakette gem. §57a KFG (bzw. gleichwertige Prüfkennzeichnung von im Auslandzugelassenen Fahrzeugen) wird eine Kontrolle der Plakette auf Gültigkeit u. Übereistimmung mit dem Kennzeichen u. Zulassungsschein durchgeführt. Bei allen jenen Fahrzeugen, die nicht zum Verkehr zugelassen sind und keine gültige Prüfplakette gem. §57a KFG (bzw. gleichwertige Prüfkennzeichnung von im Auslandzugelassenen Fahrzeugen) besitzen, sind im Rahmen der technischen Abnahme die Lenk- und Bremsvorrichtung im besonderen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Nur aufgrund der Freigabe im Rahmen dieser Überprüfung dürfen diese Fahrzeuge am Wettbewerb teilnehmen und bekommen eine Abnahmebestägigung.

 

 

2) KLASSENEINTEILUNG

Klasseneinteilung Motorräder

 

Straßenzugelassene Motorräder

Einzylinderklasse

Bis 675 ccm

Bis 1000 ccm

Über 1000 ccm

Motorräder ohne Straßenzulassung

Bis 675 ccm

Ab 675 ccm

Motorräder Spezial

 

Klasseneinteilung Autos

 

Straßenzugelassene Autos ohne Leistungssteigerung (Benzin)

Bis 2000 ccm

Bis 3500 ccm

Über 3500 ccm

Allrad bis 2000  ccm

Allrad über 2000 ccm

Straßenzugelassene Autos mit Leistungssteigerung (Benzin)

Bis 3000 ccm

Über 3000 ccm

Allrad (keine Hubraumeinteilung)

Dieselklassen

Bis 2000 ccm

Über 2000 ccm

Autos ohne Strassenzulassung

Bis 3000 ccm

Über 3000 ccm

Elektroklasse

                                                                 

 

Turbofahrzeuge (oder Fahrzeuge mit G-Lader, oder Fahrzeuge mit einer anderen Leistungssteigernden Einrichtung) werden mit 1,4 multipliziert, und fallen dann in die davon berechnete höhere Klasse.

 

3) TECHNISCHE BESTIMMUNGEN

 

Allgemeines:

 

Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den Bestimmungen (siehe Punkt 1) entsprechen.

 

Treibstoff:

 

Es dürfen nur die an öffentlichen Tankstellen erhältlichen Kraftstoffe ohne weitere Zusätze verwendet werden.

 

Reifen:

 

Auf Grund der vorgenannten Bestimmungen ergibt sich, dass nur handelsübliche Reifen verwendet werden dürfen. Die Verwendung von Spike-Reifen und/oder (Schnee-)ketten ist nicht gestattet.

 

Fahrzeuge die nicht den Bestimmungen des Punktes 1 entsprechen, werden disqualifiziert und dürfen nicht teilnehmen. Ebenso werden die Lenker/innen nicht entsprechender Fahrzeuge sofort disqualifiziert und dürfen auch mit einem anderen Fahrzeug nicht teilnehmen.

 

Reparatur-, Service- oder sonstige Arbeiten an den Fahrzeugen dürfen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Ausgenommen ist die Behebung unmittelbarer Schäden zur Vermeidung einer Verschmutzung des Bodens bzw. der Umwelt.

 

Werden Tätigkeiten, wie oben beschrieben, trotzdem durchgeführt, so wird der/die Teilnehmer/in, an dessen Fahrzeug diese Tätigkeiten erfolgen, und auch das Fahrzeug sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und disqualifiziert (gleiches gilt für den Punkt Treibstoff). Der Verursacher einer mut- und/oder böswilligen Verschmutzung ist für die entsprechende, sach- und ordnungsgemäße Säuberung und Entsorgung verantwortlich, bzw. hat die Kosten der Entsorgung zu tragen.

 

4) RENNTEILNEHMER/INNEN

 

Die Rennteilnehmer/innen müssen, abhängig davon mit welchem KFZ sie starten, im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung (Führerschein) für die jeweilige Führerscheinklasse A bzw. B sein. Teilnehmer/innen die nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung (Führerschein) für die jeweilige Führerscheinklasse sind, werden disqualifiziert und dürfen an der Veranstaltung nicht mehr teilnehmen.

 

Probeführerscheinbesitzer dürfen nicht teilnehmen.

 

Für die Teilnehmer gilt absolutes Alkoholverbot (0,00 Promille) und dürfen sich diese in keinem durch Drogen beeinträchtigtem Zustand befinden. Dies wird mittels eines Alkotestes mit Alkomat bei jedem Teilnehmer unmittelbar vor dem Start überprüft. Durch Alkohol (od. andere Substanzen) beeinträchtigte Teilnehmer/innen werden disqualifiziert, und dürfen an der Veranstaltung nicht mehr teilnehmen.

 

Pro Fahrzeug darf nur der Fahrer im Fahrzeug sitzen. (Mitfahrer sind nicht erlaubt)

 

5) NENNPFLICHT UND NENNGELD

 

Mit der Unterzeichnung des Nennformulars unterwirft sich der/die Teilnehmer/in den Bestimmung des MSC-Natternbach und den behördlichen Auflagen.

 

Das Nenngeld (Startgeld) wird vom Veranstalter festgelegt.

 

Nicht genannte Teilnehmer und solche, die das Startgeld nicht zur Gänze bezahlt haben, sind nicht startberechtigt.

 

6) HAFTUNG

 

Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung. Es können daher keine Forderungen und Klagen an diesen gestellt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, an den Teilnehmern Schadenersatzansprüche zu stellen.

Auf dem gesamten Gelände außerhalb der Rennstrecke darf nur im Schritttempo gefahren werden. Ebenso sind Test- und Probefahrten strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Disqualifikation und es wird bei der Veranstaltung die Teilnahme untersagt.

 

7) DURCHFÜHRUNG DES RENNENS

 

  1. ANMELDUNG:

       Jeder Teilnehmer hat sich am Veranstaltungstag beim Veranstalter anzumelden. Anschließend wird die Fahrzeugabnahme durchgeführt. Erhält der Teilnehmer eine Abnahmebestätigung vom Fahrzeug (siehe Punkt 1), muss dieser zur Anmeldung, wo ein Alkoholtest durchgeführt wird und der Führerschein kontrolliert wird (siehe Punkt 4). Nur unter Einhaltung dieser Punkte erhält der Fahrer eine Startkarte und ist somit zum Start berechtigt. Die Startkarte muss vor dem Start (Vorstart) vorgelegt werden.

 

  1. FAHRZEUGABNAHME:

Bei der Fahrzeugabnahme muss der Lenker des Fahrzeuges anwesend sein.

 

  1. RENNVERLAUF:

Die Beschleunigungsstrecke beläuft sich auf 1/8 Meile (ca. 202 m). Im Renngeschehen befindet sich auf der Beschleunigungsstrecke jeweils ein Fahrzeug. Der/die nächste Teilnehmer/in darf erst dann gestartet werden, wenn die Beschleunigungsstrecke und die Bremszone wieder frei ist. Die am Ende der Rennstrecke wartenden Fahrer, werden durch den Veranstalter, nach einem noch fest zulegendem Intervall, wieder an den Start zurück begleitet.

 

Ist die Sicherheit der Zuschauer oder der Veranstaltungsteilnehmer oder sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen aus nicht voraussehbaren Gründen nicht mehr gewährleistet, so ist das Rennen bzw. die Veranstaltung zu unterbrechen, und kann erst dann wieder fortgesetzt werden, wenn der dafür nötige Sicherheitsstandart hergestellt ist.

 

d)    WERTUNG:

Die Reihung erfolgt auf Grund der erreichten Zeit. Bei Mehrfachstarter wird die beste Zeit ausgewertet.

 

e)     SIEGEREHRUNG:

       Die besten Teilnehmer jeder Klasse erhalten Pokale. Die Siegerehrung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung.

 

Jede an der Veranstaltung teilnehmende Person, unterwirft sich durch die Abgabe einer Nennung den Bestimmungen des Veranstalters sowie den behördlich vorgeschriebenen Auflagen. Bei Nichtbefolgung der Bestimmungen und Auflagen kann vom Veranstalter die Disqualifikation und die weitere Nichtteilnahme ausgesprochen werden.

 

 

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NATTERNBACH

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4723 Natternbach

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